Bußgeld, Geldauflagen und Zuweisungen

Dieses Angebot richtet sich an Strafrichter, Staatsanwälte und Strafverteidiger, die dem Malteser Hilfsdienst Geldauflagen und Bußgelder zuweisen können. Wir sind eine katholische Hilfsorganisation und bundesweit an mehr als 500 Orten vertreten. In der Diözese Würzburg sind wir mit 18 Stadt- und Ortsverbände aktiv.

Sie können sich sicher sein: Ihre Zuweisung kommt bei den Menschen in der Region an. Zahlungen an das Konto der zentralen Bußgeldverwaltung in Köln werden ohne Abzug an uns weitergeleitet. So kümmern wir uns hier vor Ort um die Projekte und Dienste. Und Sie können sich auf eine zuverlässige Zahlungsüberwachung sowie rechtzeitige Bestätigung für geleistete Bußgeldzahlungen durch unsere zentrale Bußgeldverwaltung verlassen.

Im Mittelpunkt der Arbeit des ehrenamtlich geprägten Malteser Hilfsdienstes steht der christliche Dienst an bedürftigen Mitmenschen. Unsere Helferinnen und Helfer engagieren sich im Katastrophenschutz und Sanitätsdienst genauso wie in der Erste-Hilfe-Ausbildung oder in unseren ehrenamtlichen Sozialdiensten.

Der Malteser Hilfsdienst verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Durch Geldauflagen kann der Malteser Hilfsdienst seine vielfältige Arbeit für Menschen nachhaltig sichern.

Christina Gold

Christina Gold
Referentin für Spenden und Nachlässe
Tel. 0931 4505-221
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Geldauflagenkonto

Malteser Hilfsdienst e.V.

Zentrale Bußgeldstelle
Kalker Hauptstraße 22-24
51103 Köln 

Bank für Sozialwirtschaft Köln

BIC: BFSWDE33XXX
IBAN:DE17 3702 0500 0001 0224 00

Der Malteser Hilfsdienst erfüllt alle Vorraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen