Patientenverfügung
Wie wichtig eine Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung ist, wird oft erst deutlich, wenn z. B. der Ehepartner einen Autounfall oder Schlaganfall erleidet und über weitere Therapiemaßnahmen selbst nicht entscheiden kann. Nur ein legitimierter Vertreter darf die Entscheidung treffen, weder der Ehemann oder die Ehefrau, noch die Kinder können Entscheidungen für ihn treffen, wenn sie nicht legitimiert sind. Der Wille des Patienten ist entscheidend.
Was wir bieten:
- Allgemeine Informationen und Gespräche rund um das Thema Patientenverfügung
- Broschüre mit Vordruck (telefonisch oder per Mail bestellbar): Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
- Erläuterungen zu den rechtlichen Grundlagen
- Hilfe bei der Erstellung von Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
Die Informationsgespräche können nur nach vorheriger Terminvereinbarung stattfinden. Gerne können Sie sich dazu an die unten stehenden Ansprechpartnerinnen wenden.